Veranstaltung: | 5. Kreismitgliederversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.10.2024, 11:56 |
A1: Einsetzung einer Wahlkampfkommission der Kölner GRÜNEN zum Bundestagswahlkampf und den Kommunalwahlkämpfen 2025
Antragstext
Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 23.11.2024
Es wird eine Wahlkampfkommission (WKK) gebildet, die den Bundestagswahlkampf und
die Kommunalwahlkämpfe der Kölner GRÜNEN 2025 betreut und diese in ihrer
strategischen Ausrichtung begleitet.
Aufgaben und Arbeitsweise
- Die WKK realisiert Inhalte und Beschlüsse der KMV, der
Delegiertenratssitzungen und der Kreisvorstandssitzungen und bereitet
inhaltliche und finanzielle Vorschläge für diese vor.
- Die WKK berät im unter 1. genannten Rahmen über die Stoßrichtung und
lokale Umsetzung der Wahlkampagne und der Wahlkampfmaterialien.
- Es wird ein Protokoll durch die Kreisgeschäftsstelle erstellt und den
Mitgliedern der WKK sowie den Ortsverbandsvorständen, den
Arbeitskreissprecher*innen, der Runde der Bezirksvertreter*innen und dem
Ratsfraktionsvorstand zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder der WKK
tragen die Ergebnisse in ihre Gremien. Sie nehmen Anregungen aus der
Partei mit und bringen diese in die WKK ein.
- Die Sitzungen der WKK sind im Ablauf so zu gestalten, dass den Personen,
die primär für den Anteil des Bundestagswahlkampfes (insb. die
Direktkandidat*innen für die Bundestagswahlkreise sowie die*der
Vertreter*in des Kreisverbandes Leverkusen) eine anteilige Teilnahme
erleichtert wird.
- Die Moderation übernimmt der Kreisvorstand.
- Die Sitzungen der WKK sind mitgliederöffentlich.
Personelle Zusammensetzung
Der WKK gehören mit Stimmrecht – sofern nichts anderes bestimmt ist– an:
- Zwei quotierte Mitglieder des Kreisvorstands sowie die/der Kassierer*in,
- ein*e Vertreter*in der Grünen Jugend Köln,
- zwei quotierte Vertreter*innen der Parteiarbeitskreise, die durch die
Austauschrunde zwischen Kreisverband und Arbeitskreisen bestimmt werden,
- jeweils ein*e Vertreter*in der Ortsverbände 1 bis 9,
- eine*n Vertreter*in der Grünen Alten,
- eine*n durch die Bezirksvertretungsrunde gewählte*n Vertreter*in der
Bezirksvertretungsmitglieder,
- zwei quotierte Vertreter*innen des Vorstandes der Ratsfraktion,
- ein*e Vertreter*in der Kandidat*innen für die Grün-Offene Liste für den
Integrationsrat der Stadt Köln,
- die Direktkandidat*innen der Kölner Wahlkreise I, II, III und der*die
Direktkandidat*in des Wahlkreises Leverkusen – Köln IV (ohne Stimmrecht),
- der/die Wahlkampfmanager*innen und der/die Kreisgeschäftsführer*in (ohne
Stimmrecht).
Außerdem hat der Kreisverband Leverkusen als Gast ohne Stimmrecht einen Platz in
der WKK.
Kommt es zu personellen Doppelungen, so hat die betreffende Person nur einfaches
Stimmrecht. Persönliche Stellvertreter*innen sind für die WKK-Mitglieder des
Kreisvorstands und die/den Direktkandidat*innen vorgesehen. Die entsendenden
Gremien benennen jeweils eine feste, namentlich benannte Ersatzperson, die bei
Bedarf die Vertretung übernimmt. Es obliegt den jeweiligen Gremien, bei Bedarf
für eine Vertretung zu sorgen und die dafür notwendige Übergabe und Abstimmung
zu gewährleisten. Vertretungen müssen vor der WKK der Kreisgeschäftsstelle
gemeldet werden.
Die WKK kann neben einem reinen Präsenzformat sowohl rein digital als auch in
hybrider Form durchgeführt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich