Veranstaltung: | 5. Kreismitgliederversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A3: Wahlordnung zur Wahlversammlung am 23.11.2024: Besetzung der Direktwahlkreise für die Bundestagswahl 2025
Antragstext
- Anwendungsbereich
Die gemeinsame Wahlversammlung der Kölner GRÜNEN und der Leverkusener GRÜNEN
bestimmt in Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025 die Grünen Kandidat*innen
für die Bundestagswahlkreise auf Kölner Stadtgebiet zum 21. Deutschen Bundestag,
d. h.
- Wahlkreis 92 – Köln I (Stadtbezirke Porz und Kalk und vom Stadtbezirk
Innenstadt die Stadtteile Deutz, Altstadt/Nord sowie Neustadt/Nord)
- Wahlkreis 93 – Köln II (Stadtbezirke Lindenthal und Rodenkirchen und vom
Stadtbezirk Innenstadt die Stadtteile Altstadt/Süd sowie Neustadt/Süd
- Wahlkreis 94 – Köln III (Stadtbezirke Chorweiler, Ehrenfeld und Nippes)
sowie den in Kölner und Leverkusener Stadtgebiet liegenden
- Wahlkreis 100 – Leverkusen/Köln IV (Stadtbezirk Mülheim und Stadtgebiet
Leverkusen).
- Ablauf der Wahl
Es erfolgt
- die Vorstellung der Direktkandidat*innen für die Wahlkreise in umgekehrter
Reihenfolge 100, 94, 93, 92
- mit jeweils direkt anschließender Wahl der Direktkandidat*innen in
einzelnen Wahlkreisversammlungen, deren Zusammensetzung sich nach den
Wahlberechtigen für die einzelnen Wahlkreise bestimmt. Jedem Wahlkreis ist
eine eigene Stimmkartenfarbe zugeordnet.
- Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im jeweiligen
Wahlgebiet des Wahlkreises und unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im
Kreisverband Köln bzw. Leverkusen, die
- am Tag der Versammlung (23.11.2024) wahlberechtigt sind, d.h. mindestens
18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 16 Tagen im jeweiligen Wahlgebiet des Wahlkreises (siehe
1.) mit erstem Wohnsitz wohnen,
- und Deutsche im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG sind.
- Wählbarkeit
Wählbar sind Personen, die
- am Tag der Bundestagswahl (28.09.2025) mindestens 18 Jahre alt sind,
- Deutsche im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG sind,
- nicht nach §13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- und nicht Mitglied einer anderen Partei sind.
- Wahlverfahren
Für das Wahlverfahren gilt:
- Eine Person kann nur auf einem der vier zur Verfügung stehenden Wahlkreise
kandidieren.
- Die Direktwahlkreise werden nacheinander in absteigender Reihenfolge
gewählt (100, 94, 93, 92).
- Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die nach Aufforderung
durch die Versammlungsleitung und rechtzeitig vor Beginn der Abstimmung,
ihre Kandidatur unmissverständlich angemeldet haben. Jede*r
wahlberechtigte Teilnehmer*in ist vorschlagsberechtigt.
- Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Den Wahlgang gewinnt, wer mehr als
die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dort
sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang 20% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten haben.
Berechtigte Kandidat*innen können zurückziehen. Den Wahlgang erhält, wer
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht auch diesmal niemand diese Mehrheit, findet im dritten Wahlgang
eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat*innen aus dem
zweiten Wahlgang statt. Den Wahlgang gewinnt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Trifft dies auf keine*n der
beiden Kandidat*innen zu, so wird die Wahl neu eröffnet. Es können dann
alle Berechtigten nach Punkt 3 kandidieren.
- Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen
Alle Kandidat*innen hatten die Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen
Bewerbung. Die formalen Vorgaben dafür waren für alle Kandidat*innen gleich.
Alle bis zum 20.11.2024, 23:59 h eingereichten schriftlichen Bewerbungen wurden
für die Versammlung in AntragsGrün bereitgestellt.
Zur mündlichen Bewerbung gilt:
- Es können sich alle Kandidat*innen bis zu 7 Minuten lang vorstellen. Bei
mehreren Kandidat*innen erfolgt die Vorstellung in alphabetischer
Reihenfolge des Nachnamens.
- Während der Vorstellung können Fragen an den/ die Kandidat*in gerichtet
werden. Je Kandidat*in werden bis zu 4 Fragen quotiert gelost. Für ihre
Beantwortung stehen je Kandidat*in bis zu 3 Minuten zur Verfügung. Sollten
keine Fragen an eine*n Kandidat*in vorliegen, kann die*der Kandidat*in die
3 Minuten zur Ergänzung seiner*ihrer Vorstellung nutzen.
- In den Auszählpausen können sich weitere Kandidat*innen vorstellen.
- Kandidat*innen, die sich sowohl für einen Wahlkreis als auch für ein
Listenvotum bewerben, können sich bei der zweiten Bewerbung bis zu 3
Minuten lang in Erinnerung rufen. Es sind keine Nachfragen vorgesehen.